Hallo, mein Ehemann ist gestorben und hinterlassen Schulden. Muss ich Erbschaft ausschlagen. Ich wohne noch im Haus der verschuldet ist. Er war ein Darlehensnehmer ich der ½ Eigentümer. Die Hausbank darf meine ½ des Hauses versteigern. (Da musste ich unterschreiben –sonst kein Darlehensvertrag)
Frage: Es geht um Schornsteinfeger Kosten. Listungsträger ist mein Mann gewesen. Muss ich die Rechnung bezahlen? Der Rechnung war erstmals auf meinen Mann geschrieben. Ich habe angeboten, dass ich Hälfte bezahle. Nun habe ich der ganzen Rechnung bekommen.
Da gibt eine Rechnung für Runfungkbeitrag. Sie haben das einfach auf meinen Name umgestellt. Muss ich zahlen? Ist das nicht naher eigenommene Erbschaft,wenn man das bezahlt?
LG Estee