Erbanteil im Testament kleiner als Pflichtteil
Damit ein Pflichtteilsanspruch entsteht, müssen in erster Linie die Enterbung durch den Erblasser und die Nichterwähnung im Testament gegeben sein.
Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn der Erblasser den Erben (1. Grad) im Testament zwar berücksichtigt hat (also keine Enterbung), jedoch mit einem Anteil, der kleiner ist, als der Pflichtteil?
Ist dies rechtmäßig/gesetzeskonform?
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