Hallo,
die Frage ist schnell zu beantworten: Im Testament kann formuliert werden was will. Sollte das Erbe an den Pflichtteilsberechtigten jedoch weniger als den gesetzlichen Pflichtteil betragen, kann dieser seinen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen.
Sonst könnte man ja formulieren: "Mein Sohn soll einen Euro bekommen - damit ist sein
Pflichtteil abgegolten!" ... das geht beim besten Willen nicht.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach