Hallo,
in einem solchen Fall kann es immer Sinn machen einen Pflichtteilsverzicht, z.B. durch Einmalzahlung mit dem Kind Ihres Mannes zu vereinbaren.
Denn Grundsätzlich ist es so: Das Kind Ihres Mannes hat bei seinem Versterben immer Anspruch auf den Pflichtteil. Als Folge könnte man das Vermögen Ihres Mannes reduzieren.
Problematisch wird es nur, wenn Ihr Mann nach Ihnen verstirbt. Dann erbte er nämlich auch aus Ihrem Vermögen. Sie sollten also auch Ihren Mann "enterben".
Ich kann hierzu nur raten professionelle Hilfe für eine rechtsichere Formulierung von einem Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Letzteres ist auch über unser Portal möglich:
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