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Alt 24.11.2016, 13:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Definition Eigennutzung

Hallo Pia,

ich lese aus dem Testament, dass Sie (und Ihre Schwester) und Ihr Onkel die Immobilie zu den Prozentsätzen 25%, 25% und 50% besitzen, egal, wie sie genutzt wird!

In diesem Fall besteht also eine Erbengemeinschaft aus drei Erben, die gemeinsam ein Haus besitzen. Diese Erbengemeinschaft kann nur durch Auszahlung aufgelöst werden. Das bedeutet, dass Sie das Haus an einen Dritten verkaufen oder einer der Erben es (viellecht zum marktüblichen Preis) kauft und die anderen Erben anteilig ausgezahlt werden.

Die Möglichkeit, dass die Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft unter Wert genutzt oder vermietet wird und die Kosten auf Sie abgewälzt werden sehe ich nicht und kann nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten, sollte der Bruder Ihrer Mutter "Schmu" machen und versuchen testamentarische Formulierungen auszuhebeln.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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