Hallo,
das ist grundsätzlich schwierig, da Ihre Kinder für die nächsten zehn Jahre einen abschmelzenden Pflichtteilergänzungsanspruch haben.
Der Verkauf (z.B. für einen symbolischen Euro) kann in diesem Fall einer Schenkung gleichgestellt werden. Anders wäre es, würden Sie die Immobilie zum Verkehrswert verkaufen, was natürlich nicht Ihre Absicht ist. Hier können Sie noch einmal was zur
Auswirkung vorzeitiger Schenkungen auf das Erbe und Pflichtteilergänzungsansprüche nachlesen.