AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
Hallo Regenmacher,
ja, das sagt sich so einfach... vor Gericht, usw...
Ist den da eine Lösung nur auf dem Rechtsweg möglich???
Und wenn wir diesen Weg einschlagen, dann müsste ich vorher schon 100%ig wissen, ob das auch Aussicht auf Erfolg hat. Ich hab keinen Bock drauf, dass eines Tages eine fristlose Kündigung bei mir im Kasten steckt...
Deswegen hab ich ja hier nochmal gefragt.... einmal steht es so geschrieben, ein anderes Mal so....
wie ist den nun die Rechtslage bei nachträglich geschaffenen Wohnraum in Altbauten??
LG Rosi
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