Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat heute einen Brief von einem Anwalt bekommen bzgl. der Anteile meiner halb Schwester an unserem Haus. Hier nun einige Fakten:
-Mein Vater hat mit meiner Mutter zwei Kinder. Meinen Bruder und mich.
-Mein Vater zeugt ein weiteres Kind mit einer anderen Frau.
-Mein Vater und meine Mutter bauten ein Haus.
Wie es bis jetzt verlief: 1. Meine Mutter hat von dem Kind erfahren.
2. Mein Vater hat sich daraufhin das Leben genommen (warum auch immer..)
3. Die Mutter des Kindes wollte nach dem Tod meines Vaters die Anteile vom Haus ausbezahlt bekommen. Es waren zu der Zeit allerdings nur Schulden auf dem Haus und daraufhin hat die Frau das Erbe abgelehnt bzw. wollte es dann doch nicht mehr haben.
4. Nun ist meine halb Schwester volljährig und fordert über das Gericht ihren Anteil ein.
Hier sind nun meine Fragen: -Darf sie es einfordern wenn ihre Mutter es damals abgelehnt bzw. nicht angenommen hat?
- Wird der damals geschätzte Wert des Hauses genommen, welcher nach dem Todesfall ermittelt wurde oder wird der Wert neu geschätzt?
Bei fehlenden Fakten einfach melden!
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
T.Ei