Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bruder bereits vor dem Ableben der Mutter Schenkungen erhalten hat, wären die ggf. noch bis zu 10 Jahre vor dem Versterben anzurechnen oder gar komplett zur Ausgleichung zu bringen, sollte dies angeordnet worden sein!
Somit kann der Zeitraum auch durchaus größer gefasst werden!
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Können Sie mir bitte noch die zur Anwendung kommenden Paragraphen nennen?