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Alt 11.12.2016, 22:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe für Uneheliches Kind, Vater gestorben

Hallo,

grundlegend bedeutet für mich: Erbe ausgeschlagen ist Erbe ausgeschlagen. Da die Mutter Ihrer Halbschwester nicht erbberechtigt ist, gehe ich davon aus, dass sie damals im Namen Ihrer Tochter ausgeschlagen hat.

Da Ihre Halbschwester jedoch anwaltlichen Beistand hat, kann ich Ihnen auch nur empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und den Fall zu schildern. Ein kostenloses Forum wird in diesem Fall vermutlich nicht weiterhelfen können.

Ich wünsche dennoch viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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