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Alt 12.12.2016, 10:46
Mucki Mucki ist offline
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Registriert seit: 12.12.2016
Beiträge: 5
Standard Zeitfenster Abgabepflicht Testament

Mein Vater ist jetzt vor 8 Wochen verstorben. Er war in 2. Ehe verheiratet, diese ohne Kinder. Aus vorhergehender Ehe gibt es 2 Kinder. Es gibt eine mündliche und schriftliche Aussage der 2.Ehefrau darüber, dass es ein Testament gibt.
Eine Nachfrage meinerseits letzter Woche beim Nachlassgericht hat nur eine vage Antwort ergeben:" Wir schreiben die Ehefrau an, dann bekommen Sie Bescheid."
Die Ehefrau hat weiterhin geschrieben:"Das Testament muss ich dem Gericht nach Aufforderung vorlegen".
Nachdem ich mich hier im Forum schon etwas durchgelesen habe,weiß ich, dass es nach § 2259 BGB die Ablieferungspflicht gibt.
Die Ehefrau ist jetzt für 5 Wochen verreist.
Muss Sie das Testament schon abgegeben haben, oder kann Sie es tatsächlich auch erst später abgeben?



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