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Alt 14.12.2016, 12:05
Mucki Mucki ist offline
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Standard AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament

Das Nachlassgericht hat mir heute mitgeteilt, dass noch kein Testament abgegeben wurde und das die Ehefrau meines Vaters jetzt angeschrieben worden ist, um alle Dokumente auszufüllen und einzureichen. Dazu hat Sie 6 Wochen Zeit. Dem Nachlassgericht ist es weiterhin egal, dass das Testament nicht "unverzüglich" eingereicht wurde.

Ich frage mich, warum es dann den Paragraphen 2259 BGB überhaupt gibt, wenn es letzendlich niemanden interessiert.
Denn aus meiner Sicht hätte Sie das Testament vor Ihrem 5-wöchigen Urlaub abgeben müssen; und Sie hat es damit vorsätzlich verzögert.

Schade, dass so niemand antwortet bis jetzt, aber ich gebe meine Erfahrung über den Ablauf beim Nachlassgericht gerne weiter.
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