Hallo Nina,
ich wüsste nicht, dass eine Erbausschlagung angefochten werden kann. Da Ihr Fall jedoch abstrakter ist, als der "Normalfall" würde ich Ihnen raten unseren Service für eine Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Dort bekommen Sie kostengünstig eine rechtsichere Antwort, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat:
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Mit diesem Wissen können dann weitere Schritte unternommen oder eingeleitet werden.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach