Konto offenlegen für Pflichtteilsberechtigten?
Ich habe ein befreundetes Ehepaar laut Testament beerbt.
Erst starb der Mann, kurz darauf die Frau. Jetzt taucht ein vorehelicher Sohn der Frau auf und ich soll die Kontenbewegungen offen legen. Muß ich auch die Konten des Mannes offen legen, obwohl er damit ja nichts zu tun hatte?
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