AW: Konto offenlegen für Pflichtteilsberechtigten?
Hallo,
ohne die Inhalte des Testaments zu kennen ist das nicht so einfach zu sagen, denn es handelt sich um zwei Todesfälle.
Ich nehme mal an, dass sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hat, was bedeuten würde, dass es kein "Vermögen" des verstorbenen Mannes mehr gibt, da mit seinem Versterben alles auf die Ehefrau überging.
Sollten Sie nun Nacherbe sein, ist der Pflichtteilsberechtigte demnach auch am Gesamtvermögen beteiligt. Dies wäre aber nur zu klären, wenn die Formulierungen des Testaments verliegen ...
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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