Hallo,
ich muss an dieser Stelle gestehen, dass Ihre Schilderung der verwandtschaftlichen Verhältnisse sehr unübersichtlich ist. Villeicht können Sie das noch einmal aus Sicht des Erblassers aufklären.
Vorab rate ich Ihnen einmal diesen Artikel zu lesen:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach