Hallo,
sollten Sie notariell gegen eine Einmalzahlung auf den Pflichtteil verzichten, ist dies bindend! Somit entfällt ein späterer Anspruch auf den Pflichtteil, sollten Sie testamentarisch nicht benannt oder gar enterbt werden.
Ist das zu erwartende Erbe höher als 10.000 EUR kann es eine Überlegung wert sein, auf die Einmalzahlung zu verzichten. Sie sollten nur aufpassen, dass der Vater Ihres Lebensgefährten dann nicht die Erbmasse auf anderen Wegen versucht zu mindern, z.B. durch
böswillige Schenkungen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach