Zitat:
Zitat von Klabauter123
Wie hoch ist wohl die Strafe zu erwarten,
|
Diese Frage kann nur das Einwohnermeldeamt beantworten. Und egal, wie das Verhältnis zum Vermieter aussieht, die Vermieterbescheinigung kann und darf nur er ausstellen, denn ihre Freundin ist Mitmieterin und nicht Untermieterin.