AW: Badezimmersanierung
Die Rechtslage ist ganz klar. Kein Vermieter muss eine Sanierung eines Badezimmers vornehmen, wenn die Mieterin Befürchtungen hat. Erst wenn die Mieterin tatsächliche Mängel anzeigt und beweisen kann muss der Vermieter tätig werden. Die Anzeige der Mängel sollte der Beweisbarkeit wegen nur schriftlich per Einwurfeinschreiben erfolgen.
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