Wann verjährt geerbte Forderung mit vollstreckbarem Titel?
Guten Morgen,
gestern kam ein an meine im letzten Jahr verstorbene Mutter gerichteter Brief von einem Inkassodienst an. In diesem wurde mitgeteilt, dass eine vom Amtsgericht Kaiserslautern seit 1987 titulierte Forderung in Höhe von EUR 32.173,57 bestehen würde.
Leider haben wir versäumt, das Erbe innerhalb der 6-Wochenfrist auszuschlagen.
Es kamen auch schon öfters Forderungen aber immer unter 1.000,00 EUR, die wir immer brav bezahlt haben. Aber wir haben jetzt kein Geld mehr.
Wie ist es eigentlich verjährt die Forderung nicht nach 30 Jahren ? Oder wird die Verjährungsfrist durch den Tod meiner Mutter gehemmt und fängt neu an zu laufen, wenn wir als Erbe in die Forderung eintreten ?
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir die künftigen Forderung, die noch kommen können, nicht mehr begleichen müssen ? Wir wissen ja nicht was noch kommen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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