Erbschaftsteuer und Höhe des Zugewinnausgleichs?
Fall:
Der Ehegatte ist verstorben. Die Ehefrau erbt nach Berliner Testament alles. Die 4 Kinder stellen keine Ansprüche. Heirat war 1967. 1973 schenkte die Tante dem verstorbenen Ehegatten ein Mehrfamilienhaus. 45 % des Hauses wurden seit dem bis heute von der Familie, heute von der Ehefrau genutzt. Dies soll dauerhaft so bleiben; ggf. ändert sich der %-Satz nach zusätzlicher Vermietung eines bisher selbst genutzten Gebäudeteils. Aber darauf (steuerfreie Erbschaft eingenutzter Wohnhausteil) zielt die Frage nicht ab.
Frage: In welchem Umfang ist der vermietet Teil des (damals dem Ehemann geschenkten) Hauses für die Ehefrau steuerfreier Zugewinn?
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|