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Alt 08.03.2017, 18:53
V. Simionescu V. Simionescu ist offline
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Standard Möglicher gesetzlicher Missbrauch in Rumänien

Guten Tag

Ich bin neu hier, bin kein Rechtsfachmann und sogar kein Deutscher (ich bin Rumäne).

Nun mein Problem:

Es geht um einen Prozess für die Rückgabe eines abusiv enteigneten Imobiliums. Wie Sie vielleicht wissen, gab es im Kommunismus viele Situationen, in denen der Staat Eigentum nationalisierte oder irgendwie enteignete; diese sind jetzt als abusiv gesehen. Der rumänische Staat muss jetzt laut Gesetz diese zurückgeben, in Natur wenn möglich, sonst als geldliche Kompensation.

Dafür wendete ich mich mit einer Anfrage an die Gemeinde.
Nun gibt es hier ein Terminologieproblem, das zentral ist zu dem, was ich hier zu sagen habe.
Ich kenne die deutsche Wörter für diese Behörden nicht sehr gut. Soviel ich weiss gibt es in Deutsch den Bürgermeister und das Gemeinderat. Rumänisch gibt es den Primar (Bürgermeister), Consiliul Municipal (Gemeinderat), und dann gibt es noch die Primarie. Ich weiss gar nicht, ob es in Deutsch ein Wort dafür gibt. Das ist die Organisation, die dem Bürgermeister zu Diensten steht, um ofizielle Probleme zu lösen.
In rumänischer Volkssprache ist es üblich, wenn man ein Problem mit den lokalen Behörden hat, über die Primarie zu reden. Man sagt nicht, ich gehe zum Bürgermeister oder zum Gemeinderat. Ich gehe zur Primarie. Oder, ich habe einen Prozess mit der Primarie.

Kurz, ich bin genau in dieser Situation angelangt, es kam zu einem Prozess mit der Primarie.
Das erste, was mich die Richterin fragte: wen ich rechtlich anklagen will, die Primarie oder den Bürgermeister.
Selbetverständlich erwartete ich diese frage nicht. Ich bin kein Anwalt. Ich wollte nur meine Papiere in einem Gerichtshof zeigen, und eine definitive und gesetzlich motivierte Entscheidung erhalten, ob ich mein Imobilium zurückbekomme.
Nach kurzem Bedenken antwortete ich, mit der Primarie natürlich.
Nur war das nicht die richtige Antwort. Wie ich nachher erfuhr, hat die Primarie keine rechtliche Verantwortung. Sie ist nur ein Apparat zum Dienst des Bürgermeisters. Die rechtliche Verantwortung hat die Gemeinde, welche vom Bürgermeister representiert ist. So hätte ich sagen sollen, ich klage den Bürgermeister an, als Representant der Gemeinde.
Ich will nur noch hinzufügen, dass sämtliche Papiere, die ich von der Behörde in diesem Problem bekommen habe, im Antet (dh. oben auf dem Blatt) die Primarie haben. (Die Entscheidung, die ich anklagte, ist zwar vom Bürgermeister gegeben.)

Nun meine Frage: ist das alles in Ordnung in Europa ? Oder in Deutschland, wenn Sie vielleicht nicht allgemein uber Europa wissen oder urteilen wollen. Wäre so etwas in Ordnung ?
Ich kann mir vorstellen, dass viele dabei sagen werden, ich hätte mir einen Anwalt anstellen sollen. Ich tat das nicht, weil ich weit nicht sicher war, ob ich bis zuletzt Erfolg haben werde. Meiner Meinung nach waren die Chancen gut, aber nicht sehr gut. So wollten wir (ich tat all dies zusammen mit meinem Vater, und wir waren hier derselben Meinung) nicht etliche Tausend Euro riskieren.
Allerdings, auch wenn wir vielleicht einen Anwalt hätten anstellen sollen, finde ich es immer noch ganz falsch und abusiv (auch wenn gesetzlich richtig), dass ich eine solche Frage zu antworten hatte, und sogar darüber den Prozess verlor.

Vielen Dank für Ihre Geduld, und ich werde seht dankbar für jede pertinente Meinung sein (auch wenn sie vielleicht nicht ganz mit meiner übereinstimmt).

Vlad Simionescu
Bukarest, Rumänien



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