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Alt 17.11.2009, 16:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Zeitmietvertrag

Hallo Biene,

bei der Mietpreisgestaltung hat der Vermieter gewisse Freiheiten und solange der Gesamtmietpreis für die Kaltmiete nicht die ortsübliche Miete übersteigt oder durch gewisse Gegebenheiten gerechtfertigt ist, ist das auch in Ordnung.

Andere Möglichkeiten sind schwer abzuwägen. Wenn die Wohnung komplett in Ordnung ist und keine Mängel aufweist - der Vermieter also all seinen Pflichten nachkommt ist es generell schwierig, vorzeitig aus einem Mietvertrag entlassen zu werden.

Dennoch würde ich, wie von dir angekündigt, den Weg zum Fachanwalt machen. Vielleicht kennt dieser noch einen Kniff oder stellt innerhalb des Mietvertrags Ungereimtheiten fest.


Ich wünsche viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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