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Alt 26.03.2017, 15:31
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung kurz vor Tod

Hallo.
sollten tatsächlich alle Erben ausschlagen und der Staat erben, kann dieser sich durchaus an die im Vorfeld Beschenkten wenden (wenn diese denn ermittelt werden können) und meiner Ansicht nach Güter und Geldwerte zurückfordern, da es sich um eine böswillige Schenkung handelt, die lediglich dazu diente, Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen und nur Schulden zur Erbausschlagung übrig zu lassen ...

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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