Hallo,
die Erbausschlagung müssen Sie immer gegenüber dem Nachlassgericht (Amtsgericht) erklären und diese muss nicht durch einen Notar erfolgen.
Hier finden Sie einen Ratgeber, wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Fristen ab wann zu beachten sind:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Liebe Grße, Erbrecht Einfach