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Alt 26.03.2017, 15:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe vorher durch Notar ausschlagen?

Hallo,

die Erbausschlagung müssen Sie immer gegenüber dem Nachlassgericht (Amtsgericht) erklären und diese muss nicht durch einen Notar erfolgen.

Hier finden Sie einen Ratgeber, wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Fristen ab wann zu beachten sind:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Liebe Grße, Erbrecht Einfach
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