Hallo Monika,
auf Grund Ihrer Schilderung kann ich nur raten einen Anwalt zu konsultieren. Soweit ich weiß gibt es für Empfänger von Ersatzleistungen eine sogenannte Beratungshilfe! Schauen Sie dazu einmal hier:
Beratungshilfe für Rechtsberatung - Beratungshilfeschein
Es wäre nämlich vielleicht interessant, ob nicht gezahlte Unterhaltsleistungen für Frau und Kind verrechnet finden oder Ihre erbrachten Pflegeleistungen berücksichtigt werden können ... aber wie gesagt, dass kann leider nur ein Fachmann beantworten.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach