Hauswasserfilter in Nebenkosten umlagefähig?
Hallo,
wir haben soeben unsere Betriebskostenabrechnung bekommen, und da taucht für alle sechs Mieter eines Mehrfamilienhauses die Position "Hauswasserfilter erneuern" auf.
Meine Frage: Ist diese Position im Sinne der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung zu betrachten, so wäre sie wohl umlagefähig, oder entspricht diese Position eher einer Reparatur, womit sie vom Vermieter bezahlt werden müsste. Wo wäre das rechtliche festgeklopft?
Herzliche Grüße
Lutko
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