AW: Sicherheit
Kein Mieter hat Anspruch auf Außenrollläden an seiner Wohnung. Es gilt immer der Zustand bei Anmietung der Wohnung. Wenn es den Mieter stört, dass man in seine Wohnung sehen kann, darf er ohne zu fragen Vorhänge oder Rollos innen anbringen.
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