Thema
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Übernahme einer Wohnung im Todesfall
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20.04.2017, 10:05
Regenmacher
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AW: Todesfall /Mietrechts
Wenn der Vermieter keine Einwände dagegen hat, dann schon. Aber dann muss man sich auch darauf einstellen, dass es für die Wohnung einen neuen Mietvertrag gibt.
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