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Alt 26.04.2017, 08:52
Waxmeiler Waxmeiler ist offline
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Standard Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus

Hallo,

wir sind 2 Brüder und werden das Haus unseres Vaters erben.

Das Haus ist vermietet, damit unser Vater seine Pflegekosten im Heim bezahlen konnte.

Die Hausverwaltung (Miete, Instandhaltung) hatte mein Bruder gemacht, da ich im Ausland lebe und er vor Ort ist. Er hatte Vollmacht über alle Konten.

Wir werden vorraussichtlich zu gleichen Teilen erben.
Ich schreibe "vorraussichtlich", da ich diese Information mündlich von meinem Vater habe, aber kein schriftliches Testament gesehen habe.

Meine Fragen:
  1. Wie wird in so einem Fall das Erbe (je ein halbes Haus und die Hälfte der Mieteinnahmen) organisiert?
    Geht das nach einem Standardverfahren, das in so einem Fall greift?
    (Beispiel: Mieteinnahmen auf ein Konto, von dem aus je die Hälfte der Mieteinnahmen den Geschwistern überwiesen wird?)
    .
  2. Ist die Vollmacht meines Bruders über die Konten unseres Vaters mit dem Tod unseres Vaters erloschen?
    .
  3. Ich habe gelesen, dass ich eine "Bedenkzeit" von 6 Monaten habe, das Erbe auszuschlagen.
    (6 Monate wegen Wohnsitz im Ausland)
    .
    1. Gilt diese Frist ab dem Notartermin, bei dem uns das Testament präsentieret wird?
      .
    2. Ist es ratsam, dass ich zu dem Notartermin erscheine? (Um das Erbe anzunehmen, irgendwas zu unterschreiben etc.?
    .
  4. Kann ich als Erbe Einsicht in die Konten unseres Vater nehmen?

Vielen Dank & Grüße



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