Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 26.04.2017, 16:17
heike1972 heike1972 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2017
Beiträge: 1
Standard Wechselbezüglichkeit/Änderungsklausel

Hallo, es gibt ein Testament, einer der Ehegatten ist bereits verstorben.

In den Absätzen sind alle Dinge des Erbes geregelt, überlebender Ehepartner ist zunächts Alleinerbe. Nach dessen Tod werden je die beiden Kinder als Schlußerben eingesetzt. Danach folgen Vermächtnisse und Vorausvermächtnisse.

Wechelsbezüglichkeit:

Der nächste Punkt IX. ist die Wechselbezüglichkeit.

IX.1. Die vorstehenden Regelungen sind - soweit gesetzlich möglich grundsätzlich wechselbezüglich getroffen.

Die Erschienenen wurden vom Notarvertreter über die Bedeutung der Wechselbezüglichkeit belehrt. Insbesondere wurden sie darauf hingewiesen, dass ein einseitiger Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen zu Lebzeiten des anderen Ehegatten nur wirksam ist, wenn die Widerrufserklärung notariell beurkundet ist und dem anderen Ehegatten zugegangen ist.

IX.2.
Der überlebende Ehegatte ist berechtigt, auch nach Annahme der Alleinerbschaft auf den Tod des erstversterbenden Ehegatten

a) alle von ihm vorstehende getroffenen Verfügungen abzuändern. (Wer ist ihm, der Überlebende oder der Verstorbene?)
b) Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen (Ist ein Vermächtnis gleich einem Vorausvermächtnis?)
c) nachträgliche Verfügungen abzuändern oder aufzuheben.

Wie denkt ihr?

Was darf geändert werden? Das komplette oder nur der Teil der Überlebenden. Also der Satz alle von ihm vorstehend getroffenen...... zudem ist von Änderungen der Verfügungen die Rede, bei der Wechselbezüglichkeit aber ist von Regelungen die Rede.

Die nächste Frage ist, die Vorausvermächtnisse können auch die geändert werden? denn ich bin der Meinung die Änderungsklausel der Wechselbezüglichkeit sagt dies nicht aus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen