AW: Bank will das Sparkonto nicht freigeben
Hallo,
die Vollmacht ist meiner Ansicht nach nichtig, da das Sparkonto mit Versterben des Vaters auf die Mutter übergegangen ist. Hier müsste also nun die Mutter eine neue Vollmacht erteilen oder sich das Geld auszahlen lassen - dies wird ggf. aber auch erst nach Vorlage eines Erbscheins möglich sein.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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