Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.04.2017, 20:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus

Zitat:
Wie wird in so einem Fall das Erbe (je ein halbes Haus und die Hälfte der Mieteinnahmen) organisiert?
Geht das nach einem Standardverfahren, das in so einem Fall greift?
(Beispiel: Mieteinnahmen auf ein Konto, von dem aus je die Hälfte der Mieteinnahmen den Geschwistern überwiesen wird?)
Ganz so einfach wird es nicht sein, da eine vermietete Immobilie auch laufende Kosten mit sich bringt oder zu zahlende Reparaturen anfallen.

In der Regel bilden Sie mit Ihrem Bruder eine Erbengemeinschaft (Vermietungs-GbR) mit einem Geschäftskonto, auf welchem die Mieten auflaufen und von welchem Ausgaben bezahlt werden. Hiervon können dann auch regelmäßige Entnahmen - je nach Liquidität - erfolgen. Hierzu sollten Sie aber einen steuerlichen Berater befragen, da für diese Personengesellschaft ggf. auch separate Steuererklärungen (sog. Feststellungserklärungen) erstellt werden müssen.


Zitat:
Ist die Vollmacht meines Bruders über die Konten unseres Vaters mit dem Tod unseres Vaters erloschen?
Das kommt ganz auf die Vollmacht an, in der Regel verlangt eine Bank aber einen Erbschein - es kann ja sein, dass ein Dritter das Sparbuch geerbt hat, der nicht möchte, dass Ihr Bruder über das Konto verfügen kann!

Zitat:
Ich habe gelesen, dass ich eine "Bedenkzeit" von 6 Monaten habe, das Erbe auszuschlagen. (6 Monate wegen Wohnsitz im Ausland)

Gilt diese Frist ab dem Notartermin, bei dem uns das Testament präsentieret wird?
Meines Wissens nach beginnt die Frist zu laufen, "nachdem man vom Erbe erfahren hat" - also in Ihrem Fall mit Kenntnisnahme vom Versterben Ihres Vaters.

Zitat:
Ist es ratsam, dass ich zu dem Notartermin erscheine? (Um das Erbe anzunehmen, irgendwas zu unterschreiben etc.?
Grundsätzlich ja - ich hatte aber noch keine Berührungspunkte mit einem solchen Fall...

Ich wüsste aber auch nicht, wie Sie sonst neuer Eigentümer der vermieteten Immobilie werden sollten. Für solche Übertragungen braucht man in Deutschland in aller Regel einen Notar, es ist aber auch grundsätzlich möglich, dass das direkt vom Nachlassgericht (eine Abordnung des Amtsgerichts) veranlasst wird.

Zitat:
Kann ich als Erbe Einsicht in die Konten unseres Vater nehmen?
Selbstverständlich. Dies sollten Sie mit Ihrem Bruder (Haupterben, da vor Ort) klären.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten