AW: Pauschbetrag für Grundstückspflege?
Zur Grundstückspflege gehören alle Flächen, die zum Anwesen gehören, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag mitvermietet sind. Für Flächen, die vom Vermieter als Nutzgarten genutzt werden, müssen Sie natürlich nichts bezahlen.
Bei der Abrechnung der Betriebskosten sollte der Vermieter eine Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden vorlegen, denn auf Zuruf müssen Sie keine Zahlung leisten.
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