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Alt 01.05.2017, 12:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wechselbezüglichkeit/Änderungsklausel

Hallo,

meiner Ansicht nach widerspricht das alles den Grundsätzen eines Berliner Testaments. Das Berliner Testament soll ja den Willen des Erstverstorbenen sichern, indem es nach Tod nicht mehr abänderbar ist.

Ob diese Klauseln daher rechtens sind und auf welche Punkte sie Anwendung finden könnten, kann daher vermutlich nur ein Fachmann beantworten.

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Viel Erfolg wünscht, Erbrecht Einfach
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