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Alt 08.05.2017, 12:35
andreas79 andreas79 ist offline
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Standard Vermächtnis: Erbengemeinschaft ohne Testamentsvollstrecker

Hallo zusammen,

meine Großmutter ist Ende Juli 2016 verstorben.
Sie hinterlässt einen Sohn und drei Töchter, die alle als Erben eingesetzt wurden und eine Erbgemeinschaft bilden(Quotenverteilung).
Alle Kinder haben die Erbschaft angenommen, die Testamentsvollstreckung wurde angeordnet.

Die Erbmasse besteht aus diversen Gegenständen, einem Konto
sowie einem Haus, in dem ihr Ehemann, lt. Testament, ein lebenslanges Wohnrecht hat(Nießbrauch).
Die Erben wurden mit einem Vermächtnis(Geldbetrag) zu meinen Gunsten beschwert.

Im Dezember 2016 wurde ich von ihrem Sohn gebeten, ihm meine Kontodaten
für die Überweisung mitzuteilen. Nachdem ich weder eine Überweisung
noch eine Mitteilung erhalten hatte, habe ich ihn nochmals um Erfüllung gebeten.

Daraufhin bekam ich nach einigen Wochen wieder einen Brief,
dass er nicht der Testamentsvollstecker sei und deshalb das
Vermächtnis nicht überweisen könne. Er hat das Amt abgelehnt und keinen Nachfolger benannt.

Im Testament meiner Großmutter steht, dass Sie ihren Sohn als
Testamentsvollstecker einsetzt bzw. er einen Nachfolger benennen soll,
ansonsten verfällt das Testament ersatzlos.
Wenn das gesetzlich möglich ist, würde nach meinem Verständnis eine Verteilung der Pflichtteile stattfinden, wonach auch alle Vermächtnisse an Nicht-Erben(Geld, div. Gegenstände) hinfällig wären.
Unabhängig davon müsste der Ehemann zusätzlich als Erbe eintreten(Pflichtteil).

Kürzlich wurde ich allerdings vom zuständigen Nachlassgericht benachrichtigt,
das Vermächtnis bei den Erben einzufordern.

Lt. meinen Recherchen, soll ich als Vermächtnisnehmer im Zweifel
"den genehmsten Erben als Schuldner heraussuchen, weil mir dieser am solventesten erscheint oder ein vernünftiger Kontakt besteht."(Außenvermächtnis)

Andererseits habe ich erfahren, dass die Bank meiner Großmutter die Unterschrift aller Erben für eine Auszahlungen benötigt.
Lt. AGBs der Sparkasse wird kein Erbschein benötigt, es genügt eine Legitimation in Form einer "beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung".


Ist es überhaupt gesetzlich möglich, ein Testament an eine Bedingung zu knüpfen, ob es einen
Testamentsvollstrecker gibt oder nicht?

Kann/muss einer der Erben, das Geld aus eigener Tasche "vorstrecken" oder muss die Überweisung, mit den entsprechenden Unterschriften und aufgrund des fehlenden Testamentsvollstreckers, vom Konto meiner Großmutter getätigt werden?

Muss ich von jedem einzelnen Erbe den Quotenteil verlangen?

Ab welchem Datum können Verzugszinsen geltend gemacht werden?

Vielen Dank im voraus.



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Geändert von andreas79 (08.05.2017 um 13:01 Uhr)
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