AW: Alleinerbe - wie vorgehen?
Hallo als grundlegende Frage wäre tatsächlich erst einmal zu klären, ob Sie denn adoptiert wurden oder nicht! Sollten Sie adoptiert worden sein, erlischt der Erbanspruch gegenüber Ihrem leiblichen Vater.
Als Erbe haben Sie immer einen Auskunftsanspruch. Der ist meist nur schwer durchzusetzen, da die sonst anderen Erben kein Interesse haben, Ihnen Einblick in Vermögensverhältnisse zu gewähren, die sie sonst möglicherweise erben würden.
Ich kann Ihnen daher nur raten den Kontakt aufzunehmen und sollten Sie gegen eine Mauer prallen, einen Fachmann (z.B. Anwalt) einzuschalten. Dieser erläutert Ihnen dann sicher auch die optimale weitrere Vorgehensweise.
Liebe Grüße und viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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