Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 24.05.2017, 08:21
Peinefrau Peinefrau ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 1
Standard Renovierung bei Auszug - ja oder nein?

Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel zur Rückgabe der Mietsache:
"Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renovierten Zustand nach Absprache mit dem Vermieter mit allen Schlüsseln herauszugeben. Die angemietete Fläche wird in einem frisch gestrichenen Zustand übergeben. Farbe Weiß. Die Wände wurden in einer Q3 Qualität übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden. Sollte der Mieter Raucher sein, muss die Wohnung nach Auszug einen neuen Anstrich bekommen, da bekannterweise Nikotin stark riecht und Oberflächen vergilben. Der Farbton für Wände und Fensterrahmen ist in dem Zustand bzw. der Farbe des Originalzustandes zu übergeben."

Meine Fragen: Ich habe die Wohnung zum 31.08. gekündigt. Muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht? Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung und die Wände sehen noch sehr gut aus. Es ist alles noch wie bei Übergabe (Wände weiß, wenige Bohrlöcher). Ich habe alles immer sehr gut gepflegt. Rauchen tue ich auch nicht.

Vielen Dank für Ihre Antworten.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen