AW: Mietdauer unbefristet oder befristet?
Hallo GunAce,
so wie ich deinen Vertrag interpretiere hast du ein unbefristetes Mietverhältnis mit der Möglichkeit zur Erstkündigung zum 31.12.2010 abgeschlossen. Also einen vereinbarten Kündigungsausschluss von 2 Jahren.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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