Schenkungsfrist beginnt nicht zu laufen bei Wohnrecht?
Hallo Team von Forum!
Mir wurde ein Landw. Anwesen übergeben. Die Eltern haben daran ein wohnungs- und benutzungsrecht, auch an Hof und Garten. Auch wurde ein Einwilligungsvorbehalt bei Verkauf vorbehalten. Es gibt wohl rechtsprechung, die besagt, dass weil der beschenkte ja keinen echten nutzen hat und weil der Schenker die Sache nicht wirklich aufgegeben hat, die schenkung nicht wirklich vollzogen wurde. ....und somit die 10jahrige Schenkungsfrist nicht zu laufen beginnt. Tja...und dann würde dieses Anwesen mit einem gewissen wert in die Pflichtteilsansprüche meiner Geschwister fallen.
Das gerade sollte ja vermieden werden.
Natürlich hätten die Schenker so lange sie gekonnt hätten im Anwesen bleiben können, aber 2001 hat man halt noch solche wohnrechte eintragen lassen.
Wie auch immer..gibt es neuere Rechtsprechung hierzu, die mich darin unterstützt das Anwesen jetzt nicht in den Pflichtteil, den ich zu zahlen habe, Einfliessen zu lassen?
....und nutzen habe ich eigentlich schon daraus gezogen....die Scheune habe ich ûber die Wintermonate als Unterstellmöglichkeit vermietet und den Erlös aus dem Verkauf von 50 kg Birnen aus dem Garten eingenommen. Das waren immerhin fast 200 Euro Einnahmen im Jahr
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