Hallo,
grundlegend ist der Pflichtteilergänzungsanspruch auf den Sie sich beziehen nicht auszuhebeln. Ihre Geschwister werden also immer anteilig für die Dauer von 10 Jahren mit abschmnelzendem Anteil Ansprüche geltend machen können.
Wie hoch dabei die Bemessungsgrundlage ist, ist separat zu ermitteln. Denn wie Sie schon sagen: Da Sie nicht den vollen Hof nutzen können (eingeschränkt durch Wohn- und Nutzrechte) müssen die Werte anteilig gekürzt werden...
Dies kann am Ende und im Falle des Erbfalls aber nur ein Fachmann und leider kein Forum.
Für weitergehende und rechtsicehre Beratung kann ich daher nur an unseren Anwaltsservice verweisen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Ich wünsche viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach