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Alt 04.06.2017, 20:45
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbreihenfolge bei zwei Todesfällen

Hallo,

grundlegend sind hier zwei Erbfälle zu unterscheiden, die in Ihrer Reihenfolge her "abgearbeitet" werden müssen.

1. Fall aus Ihrer Sicht - Tod der Großmutter:
Hier ist das Erbe gemäß Testament zu verteilen.

2. Fall aus Ihrer Sicht - Tod Ihres Vaters:
Das Berliner Testament Ihres Vaters, nach welchem Sie nach Tod des Letztversterbenen die Erbmasse mit den Stiefkindern teilen.

Somit haben Sie meines Erachtens nach volles Anrecht auf Ihren Erbteil aus dem Todesfall Ihrer Großmutter, welche Sie innerhalb Ihres Testaments bedacht hat. Dass das Erbe noch nicht abgewickelt werden konnte ist dabei nicht relevant.

Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
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