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Alt 24.11.2009, 00:25
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Zu hohe warme Betriebskosten 2008

Hallo,

von solchen Fällen habe ich leider schon mehrfach gehört.

Generelles Problem meiner Meinung nach ist, dass man in der Beweispflicht ist, den erhöhten Verbrauch nicht verschuldet zu haben, sollten alle Zähler geeicht und die Verbrauchsstellen in ordnungsgemäßem Zustand sein ...

Einen Anwalt zu nehmen ist bei der Größenregion der Forderung sicherlich nicht verkehrt und es wäre klasse, wenn du uns auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir ausgeht.

Das interessiert sicher auch viele andere Benutzer dieser Plattform.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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