AW: Hauswasserfilter in Nebenkosten umlagefähig?
Hallo lutko,
das Einfachste wäre bei dem Vermieter um Einsicht in den Beleg zu bitten. Hieraus sollte hervorgehen, ob es sich um eine Instandhaltung oder Reparatur handelt.
Wenn ich jedoch voraussetze, dass es sich hierbei um eine notwenige Reparatur handelt, um für eine ordnungsgemäße Wasseraufbereitung zu sorgen, sehe ich auch diese als umlagefähig an.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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