Wände streichen nach Verlegung neuer Leitungen
Hallo zusammen,
im Zuge eines Komplettaustauschs aller Elektroleitungen im Haus hat unser Vermieter anschließend lediglich die Wände gestrichen, wo auch tatsächlich Schlitze geklopft wurden, um neue Leitungen zu verlegen. Das hat nun zur Folge, dass in den einzelnen Räumen jeweils 1-2 frisch gestrichene Wände sind und die restlichen Wände befinden sich noch in dem Zustand, wie sie vorher waren, was optisch natürlich nicht gerade toll aussieht.
Hierzu meine Frage:
Muss der Vermieter, wenn er neue Leitungen verlegt hat, das gesamte Zimmer neu streichen oder genügt es, wenn er die Wände streicht, an denen gearbeitet wurde?
Wenn jemand hierzu sogar noch eine rechtliche Grundlage (Gesetze, Gerichtsurteile etc.) kennt, dann wäre ich überaus dankbar.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Schnydr
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