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Alt 28.07.2017, 19:51
Botpenner Botpenner ist offline
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Registriert seit: 28.07.2017
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Standard Pflichtanteil beim Erbe wenn man enterbt wurde?

Hallo,
meine Mutter ist letztens verstorben. Mein Vater ist lange jahre zuvor verstorben. Ich habe 3 weitere Geschwister.

Meine Eltern besießen ein Haus 365qm mit kleinem Garten. Es ist abbezahlt.

Zu Lebzeiten meines Vaters wurde ich im Testament als Erbe des Hauses eingetragen. Meine Geschwister sollten eine Barauszahlung erhalten.
Als mein Vater verstarb wurde jahre später das Testament umgeschrieben, welches ich letztens erhielt.

Demnach bekommt Geschwister A das Haus, meine anderen Geschwister B und C erhalten jeweils 1/3 des Verkehrswertes des Hauses ausgezahlt.

Ich bekomme eine Auszahlung in höhe von 5.000€.

Der Vermögenswert ist im Testament mit 100.000 € angegeben. Das bedeutet doch der Wert des Hauses + sämtliches Geld auf Sparbüchern + Schmuck und Gegenstände?

Der Vermögenswert kommt mir sehr gering vor, alleine das Haus dürfte mehr als 100.000€ Wert sein aber das spielt erstmal keine Rolle.

Ich möchte gerne wissen ob ich rechtlich ein höheren Pflichtanteil verlangen kann als 5.000€?


Laut Internet besteht des gestezliche Pflichtanteil, die hälfte vom geteilten Erben?

Rechnung 100.000 / 4 = 25.000€

25.000 / 2 = 12.500 € Pflichtanteil für mich?`

Wenn das so wäre, welche Schritte muss ich einleiten? Kann man sein Pflichtanteil auch ohne Antwalt erfolgreich bekommen? Wie sieht die Vorgehnsweise aus?

Für jeden Tipp und Rat bin ich sehr dankbar! Danke!!



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