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Alt 24.11.2009, 15:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen feuchtem Keller

Hallo ghostle,

nach meinem Kenntnisstand ist keine fristlose Kündigung ohne Mängelanzeige möglich.

Das bedeutet, dass der Mieter die Mängel, in diesem Falle also den Schimmelbefall, im Keller hätte melden müssen und zusätzlich eine Frist zur Beseitigung der Mängel stellen.

Dies ist nicht erfolgt. Somit gebe ich dir gute Karten und du solltest einen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen!

Hier kann noch einmal nachgelesen werden, welche Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter am relevantesten sind:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Ich hoffe ich konnte helfen!


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