AW: Mietminderung
Und was soll das bringen? Durch die Mietminderung wird die Heizung auch nicht wieder funktionieren und die Mäuseplage wird auch nicht beendet.
Beide Mängel sollten dem Vermieter schriftlich (Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung (ca. 14 Tage nach Datum) gemeldet werden. Nur sagen hilft nicht, das geht zu einem Ohr rein und zum anderen wieder raus.
In diesem Schreiben sollten Sie aber ankündigen, dass Sie bei Verstreichen der Frist zur Selbstvornahme greifen und einen Kammerjäger gegen die Mäuse einsetzen. Die Rechnung dann mit der Miete verrechnen. Ob das auch mit der Heizung so funktioniert hängt davon ab, was daran defekt ist. Zur Minderung der Miete würde ich mir Rat beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht holen, denn ohne Beistand dürfte es schwer sein eine Minderung durchzusetzen.
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