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Alt 24.11.2009, 15:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wände streichen nach Verlegung neuer Leitungen

Hallo Schnydr,

meines Wissens nach muss der Vermieter dafür sorgen, dass durch Reparaturen oder Instandhaltungen keine Verschlechterung der Wohnsituation eintritt. Dies hat er gewährleistet, indem die betroffenen Wände neu angestrichen wurden. Über eine weitere Verpflichtung des Vermieters wüsste ich nichts.

Aber vielleicht suchst du einfach mal das Gespräch mit deinem Vermieter, ob er denn die anderen Wände auch nachstreicht.
Notfalls kann sicher auch ein Kompromiss getroffen werden, dass z.B. der Vermieter die Materialien stellt und du den neuen Anstrich übernimmst.

Hier würde ich nach der Devise: "Fragen kostet nichts" handeln.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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