Hallo,
grundlegend ist es so, dass der nächstverwandte Anspruch auf das Erbe hat.
Da nun beide Personen eher "entfernt" verwandt sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wem das Gesetz hier den Vorrang gibt!
Ich kann Ihnen hierzu aber empfehlen ein kostenloses Angebot für die Behandlung Ihres Falles durch einen Anwalt anzufordern:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Damit haben Sie Gewissheit und Rechtischerheit!
Ich wünsche viel Erfolg, Erbecht Einfach